Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24. März 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, gab keine Steuererklärungen ab, weshalb der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) die Besteuerungsgrundlagen schätzte und entsprechende Bescheide erließ. Die dagegen eingelegten Einsprüche wurden nicht begründet.
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