FG München - Urteil vom 17.06.2016
1 K 266/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Anforderungen an die bilanzielle Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

FG München, Urteil vom 17.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 266/12

DRsp Nr. 2016/18385

Anforderungen an die bilanzielle Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Gründe

I.

Streitig ist, ob in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, eine in einem Vertrag über die Verwertung eines Filmes vereinbarte Zahlung (sog. Abschlusszahlung) zeitanteilig zu aktivieren ist.

Die Klägerin wurde mit dem zwischen der ... als Komplementärin (ohne Einlagenleistung und Kapitalanteil) und ... als Kommanditisten abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag vom ... 2004 (Gesellschaftsvertrag; Betriebsprüfungs-Akte - BP-Akte - II) unbefristet gegründet. Gesellschaftszweck der Klägerin ist die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Verwertung/ Lizenzierung von Film- und Medienprojekten (§ 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages); ihren Gewinn ermittelt sie nach § 4 Abs. 1, § 5 Einkommensteuergesetz (EStG).

Am ... 2004 schloss die Klägerin u.a. folgende, jeweils in englischer Sprache verfasste Verträge ab (vgl. auch Bericht über die ab dem ... durchgeführte Außenprüfung bei der Klägerin für den Prüfungszeitraum 2004-2006 vom ... - Bericht 1 -, BP-Akte I):