OLG Hamburg, vom 08.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 118/06
LG Hamburg, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 934/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Überwachung einer Weisung zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax
BGH, Beschluß vom 09.04.2008 - Aktenzeichen I ZB 101/06
DRsp Nr. 2008/11152
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Überwachung einer Weisung zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax
»Ein Rechtsanwalt kann die einfach zu erledigende Aufgabe der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax seinem geschulten und zuverlässig arbeitenden Büropersonal überlassen. Er braucht die Ausführung der erteilten Weisung nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren.«