BFH - Beschluss vom 08.10.2014
X B 24/14
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 152
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4286/10

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

BFH, Beschluss vom 08.10.2014 - Aktenzeichen X B 24/14

DRsp Nr. 2014/18365

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

1. NV: Betrifft ein Einwand die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung, ist ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wenden. 2. NV: Ist der Buchgewinn aus dem Erlass von Verbindlichkeiten bei einer Mitunternehmerschaft angefallen, ist über die Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. bereits im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden.

Allein materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils vermögen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zu begründen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3;

Gründe