Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.08.2021 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 04.03.2021 zum 30.06.2021, dem Kläger zugegangen am 10.03.2021, nicht aufgelöst worden ist.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits sind zu 59% von der Beklagten und zu 41% vom Kläger zu tragen.
IV.
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