Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.045.700,- EUR (für Kl. zu 1: 2.045.636,- EUR, für Kl. zu 2: 1.000.032,- EUR und für Kl. zu 3: 1.000.032,- EUR) festgesetzt.
I.
1. Die Parteien streiten zum einen um die Durchführung eines Musterverfahrens, zum anderen um den Ausgleich wegen einer Schlechterstellung der Kläger als Alt-Aktionäre im Zuge einer Planinsolvenz.
1. 2.
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