Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 600.100,- EUR festgesetzt.
I.
1. Die Parteien streiten zum einen um die Durchführung eines Musterverfahrens, zum anderen um den Ausgleich wegen einer Schlechterstellung der Kläger als Alt-Aktionäre im Zuge einer Planinsolvenz.
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|