Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Beschwerde gewährt.
II.Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
III.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Mit der Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag weiter, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung (§
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