BFH - Urteil vom 16.04.2015
III R 6/14
Normen:
VO (EWG) Nr. 1408/71;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, vom 28.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5141/11

Anforderungen an die Ermittlung des ausländischen Rechts hinsichtlich des Bestehens von Ansprüchen auf Familienleistungen für ein im Ausland lebendes Kind

BFH, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen III R 6/14

DRsp Nr. 2015/13145

Anforderungen an die Ermittlung des ausländischen Rechts hinsichtlich des Bestehens von Ansprüchen auf Familienleistungen für ein im Ausland lebendes Kind

1. NV: Die grundsätzlich für den BFH bestehende Bindungswirkung (§ 155 FGO i.V.m. § 560 ZPO) an die erstinstanzlichen Feststellungen zum ausländischen Recht entfällt, soweit die Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen. 2. NV: Ein solcher materieller Mangel des erstinstanzlichen Urteils kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das FG im Zusammenhang mit der Prüfung konkurrierender Ansprüche auf Familienleistungen im Ausland feststellt, dass der Anspruch nach dem maßgeblichen ausländischen Recht von der Einhaltung einer Einkommensgrenze abhängt, jedoch keine Feststellungen dazu trifft, wie der maßgebliche Einkommensbegriff nach den Regeln des ausländischen Rechts definiert wird.

Hat das Finanzgericht festgestellt, dass der Anspruch auf Familienleistungen in einem EU-Mitgliedsstaat davon abhängt, dass das Einkommen pro Familienmitglied einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, so hat es festzustellen, welche Art von Einnahmen von diesem Einkommensbegriff umfasst werden.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. November 2013 5 K 5141/11 aufgehoben.