FG München - Urteil vom 25.02.2016
13 K 2818/13
Normen:
AO § 171 Abs. 5;
Fundstellen:
DStRE 2017, 310

Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung im Falle einer Ablaufhemmung wegen einer Steuerfahndungsprüfung

FG München, Urteil vom 25.02.2016 - Aktenzeichen 13 K 2818/13

DRsp Nr. 2016/9970

Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung im Falle einer Ablaufhemmung wegen einer Steuerfahndungsprüfung

Tenor

1.

Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 1996 und 1997 vom 11. Juni 2010 und der Einspruchsentscheidung vom 27. August 2013 wird die Einkommensteuer 1996 auf __ € und die Einkommensteuer 1997 auf __ € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu ___, der Beklagte zu ___.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 5;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Steuerfestsetzungen wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung noch geändert werden durften.

Die Kläger sind Ehegatten, die für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.