FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.02.2017
6 K 6283/15
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 148
EFG 2017, 744

Anforderungen an die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach Maßgabe des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 6 K 6283/15

DRsp Nr. 2017/4371

Anforderungen an die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach Maßgabe des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Tenor

Der Bescheid für 2012 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 14. Juli 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. November 2015 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbeertrag um die erweiterte Kürzung in Höhe von 24.603,- € gemindert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz -GewStG-.

Die Klägerin war zunächst eine GmbH und firmierte unter B... GmbH. Alleinige Gesellschafterin war die C... LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA, und mit Sitz in D..., Connecticut, USA.