BFH - Urteil vom 19.11.2019
IX R 7/19
Normen:
EStG § 17 Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2020, 1173
BFH/NV 2020, 675
DStR 2020, 1247
DStRE 2020, 758
DStZ 2020, 472
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 29.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1070/17

Anforderungen an die Feststellung des finanzgerichtlichen Urteils hinsichtlich der Eigenschaft einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als (notwendiges) Betriebsvermögen oder Privatvermögen

BFH, Urteil vom 19.11.2019 - Aktenzeichen IX R 7/19

DRsp Nr. 2020/6578

Anforderungen an die Feststellung des finanzgerichtlichen Urteils hinsichtlich der Eigenschaft einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als (notwendiges) Betriebsvermögen oder Privatvermögen

NV: Ob die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (notwendiges) Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden oder aber Privatvermögen darstellt, ist im Wesentlichen Tatfrage und somit in erster Linie vom FG festzustellen.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.01.2019 – 13 K 1070/17 E aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4;

Gründe

I.

Streitig ist der Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Verlusts aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einer Beteiligung von 50 % an der am 30.06.1988 gegründeten ... GmbH (GmbH) beteiligt. Zudem vermietete er ... im Rahmen eines gewerblichen Einzelunternehmens, und zwar u.a. an die GmbH.