Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 29.09.2017, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.905,55 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags.
1. 2.
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