Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. September 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
A.
Die zulässige Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 4. Oktober 2018, an dem er festhält.
I.
Dort hat der Senat im Wesentlichen folgendes ausgeführt:
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