Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.05.2022 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sie lediglich durch eine PDF-Anlage zu einer einfachen E-Mail und damit in formunwirksamer Weise begründet hat und ihm auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann.
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