OLG Köln - Beschluss vom 30.08.2022
2 Wx 173/22
Normen:
BGB § 164; GBO § 29; BtBG § 6 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Bergheim, vom 02.08.2022

Anforderungen an die Form einer UnterschriftsbeglaubigungBefugnisse der BetreuungsbehördeErfüllung der Formvorschrift des § 29 GBO durch Vorlage einer durch die Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2022 - Aktenzeichen 2 Wx 173/22

DRsp Nr. 2023/8251

Anforderungen an die Form einer Unterschriftsbeglaubigung Befugnisse der Betreuungsbehörde Erfüllung der Formvorschrift des § 29 GBO durch Vorlage einer durch die Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht

Die Beglaubigung einer Unterschrift durch die Betreuungsbehörde einer kommunalen Gebietskörperschaft erfüllt die Anforderungen des § 29 GBO.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 10.08.2022 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Bergheim vom 02.08.2022, N01, aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, erneut über die Anträge der Beteiligten vom 15.06.2022 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.

Normenkette:

BGB § 164; GBO § 29; BtBG § 6 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Mit Schriftsätzen vom 15.06.2022 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten unter Vorlage zweier notarieller Urkunden - N03 und N04 des Notars S. in H. - und zweier von der Betreuungsstelle der Stadt M. beglaubigter Vollmachten der Beteiligten zu 1) und 2) die Eintragung einer Eigentumsvormerkung, die Löschung der in Abt. III Nr. 4 eingetragenen Grundschuld und die Eintragung einer Grundschuld beantragt (Bl. 112 ff. d.A.).