FG Köln, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1178/20
Anforderungen an die Form von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH eingereichter Schriftsätze und AnträgeZulässigkeit der Einlegung der Revision per Telefax
BFH, Zwischenurteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen IX R 3/22
DRsp Nr. 2022/18120
Anforderungen an die Form von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH eingereichter Schriftsätze und AnträgeZulässigkeit der Einlegung der Revision per Telefax
1. Vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d Satz 1 FGO). Gleiches gilt für die nach § 62 Abs. 2FGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg i.S. des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2FGO zur Verfügung steht (§ 52d Satz 2 FGO).2. Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, für die erst ab dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) eingerichtet wird, sind nach § 52d Satz 2 FGO erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs als elektronisches Dokument zu übermitteln.
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