I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die mit Eisen, anderen Metallen und Schrott handelt. Sie war seit 1994 mit einer Einlage von umgerechnet 2.043.519,60 DM (entspricht 52 v.H. der Anteile) an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, der X-B.V., beteiligt. Nach Kapitalerhöhungen in den Jahren 1996 und 1997 betrug der bei der Klägerin aktivierte Beteiligungswert in der Bilanz zum 31. Dezember 2000 4.748.921,66 DM (= 2.428.085 €). Teilwertabschreibungen auf den Beteiligungswert erfolgten bis zum Streitjahr (2003) nicht.
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