Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu EUR 19.000,00 festgesetzt.
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