Die Berufung des Klägers gegen das Zwischen- und Schlussurteil des Landgerichts München I vom 22.11.2007, Az: 5 HK O 10614/07, wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
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