OLG Köln - Urteil vom 14.01.2016
24 U 24/15
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 08.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 289/14

Anforderungen an die objektgerechte Beratung bei Erwerb einer Beteiligung

OLG Köln, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 24 U 24/15

DRsp Nr. 2017/7823

Anforderungen an die objektgerechte Beratung bei Erwerb einer Beteiligung

1. Der Anlageberater hat den Anlageinteressenten beim Erwerb einer Beteiligung auch auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen. 2. Dieser Pflicht kann er auch durch Übergabe des Emissionsprospekts im Vorfeld der Zeichnung der Kapitalbeteiligung nachkommen. Dabei ist die Übergabe nur wenige Tage vor der Zeichnung noch rechtzeitig, wenn der Anleger genügend Zeit hatte, den Prospekt zu lesen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anleger selbst den Zeitpunkt der Zeichnung kurzfristig festgelegt hat. 3. Der im Prospekt enthaltene Hinweis auf das Totalverlustrisiko wird durch den Anlageberater nicht dadurch entwertet, dass er angibt, er halte die empfohlene Anlage für besser als andere am Markt verfügbare Produkte.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 289/14 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 289/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.