BFH - Beschluss vom 15.12.2016
X R 20/16
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 S. 1 Hs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2017, 471
Vorinstanzen:
Finanzgericht Münster, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 727/14

Anforderungen an die Revisionsbegründung

BFH, Beschluss vom 15.12.2016 - Aktenzeichen X R 20/16

DRsp Nr. 2017/2307

Anforderungen an die Revisionsbegründung

Ein Schriftsatz, mit dem Revision lediglich eingelegt wird und die Revisionsanträge für einen besonderen Schriftsatz angekündigt werden, genügt nicht den Anforderungen an die Revisionsbegründung. Hierin liegt auch keine ausreichende Bezugnahme auf das finanzgerichtliche Urteil und das Revisionsvorbringen in einem Parallelverfahren.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Juni 2016 7 K 727/14 E wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 S. 1 Hs. 1;

Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte Klage erhoben, die auf die steuerliche Berücksichtigung von Abfindungszahlungen zum Ausschluss eines Versorgungsausgleichs gerichtet war. Mit Urteil vom 22. Juni 2016 wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab und ließ die Revision zu. Das Urteil wurde am 28. Juni 2016 zugestellt. Am 1. Juli 2016 hat der Kläger Revision eingelegt und dabei formuliert: "Antrag und Begründung der Revision wird ein besonderer Schriftsatz enthalten".