BFH - Beschluss vom 11.01.2017
VI R 26/15
Normen:
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Münster, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3010/12

Anforderungen an die Revisionsbegründung

BFH, Beschluss vom 11.01.2017 - Aktenzeichen VI R 26/15

DRsp Nr. 2017/2722

Anforderungen an die Revisionsbegründung

Eine Revisionsbegründung, die sich in der Darlegung der eigenen Rechtsauffassung erschöpft, ohne sich im Ansatz mit der Begründung des finanzgerichtlichen Urteils auseinanderzusetzen, erfüllt nicht die Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2015 7 K 3010/12 L wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist wirtschaftliche Trägerin des Handballbundesligabetriebes des A-Vereins.

Sie schloss mit einzelnen Handballspielern Arbeitsverträge ab und stellte diese als Spieler des Deutschen Handball-Bundes (DHB) an. Laut § 1 der Verträge waren die Satzung und die Ordnungen des DHB in ihren jeweiligen Fassungen maßgebend für die gesamte Betätigung als Bundesliga-Spieler. Die Spieler erkannten insofern insbesondere die Spielerordnung des DHB (SpO) und die Rechts- und Verfahrensordnung des DHB ausdrücklich als verbindlich an und unterwarfen sich diesen Bestimmungen.