Die Revision des Schuldners gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. März 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Schuldner zu tragen.
I. Der Schuldner wendet sich gegen die nach einer Außenprüfung für die Streitjahre 1999 bis 2007 ergangenen Steuerbescheide, die im Wesentlichen auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhen. Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014,
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