BFH - Beschluss vom 23.08.2017
X R 9/15
Normen:
§ 120 Abs 3 FGO; § 15 Abs 2 EStG; § 125 Abs 1 FGO;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 11.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 2972/14

Anforderungen an die Revisionsbegründung

BFH, Beschluss vom 23.08.2017 - Aktenzeichen X R 9/15

DRsp Nr. 2017/16040

Anforderungen an die Revisionsbegründung

NV: Eine zulässige Revisionsbegründung setzt eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils voraus. Diese muss erkennen lassen, dass der Revisionskläger die Begründung des FG-Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2014 16 K 2972/14 G wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

§ 120 Abs 3 FGO; § 15 Abs 2 EStG; § 125 Abs 1 FGO;

Gründe

I.

Die 1966 geborene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist seit 2001 verheiratet. Sie hat mit ihrem 1940 geborenen Ehemann (M) Gütertrennung vereinbart.

M hatte der Klägerin im Januar 2005 eine Eigentumswohnung geschenkt, die sich im Erdgeschoss eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in der X–Straße in Y (Grundstück) befand. Die Klägerin beauftragte daraufhin einen Makler zunächst mit der Suche nach einem Mieter und später nach einem Käufer für die Eigentumswohnung. Am 3. August 2005 veräußerte sie diese für 370.000 €.