LAG Hamburg, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 57/13
ArbG Hamburg, vom 13.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 580/12
Anforderungen an die RevisionsbegründungFreistellung von der Arbeit für sachgerechte Wahrnehmung von BetriebsratsaufgabenEntfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bei Freistellung als BetriebsratsmitgliedBetriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus betriebsbedingten GründenZwingende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz für Freizeitausgleich für Betriebsratsmitglieder
BAG, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen 7 AZR 248/14
DRsp Nr. 2017/971
Anforderungen an die RevisionsbegründungFreistellung von der Arbeit für sachgerechte Wahrnehmung von BetriebsratsaufgabenEntfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bei Freistellung als BetriebsratsmitgliedBetriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus betriebsbedingten GründenZwingende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz für Freizeitausgleich für Betriebsratsmitglieder
Orientierungssätze:1. Ist auf dem Zeitkonto eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das an der Erfassung seiner Anwesenheitszeit im Rahmen eines Gleitzeitsystems teilnimmt, am Ende eines vorgesehenen Ausgleichszeitraums ein Stundenguthaben aufgelaufen, hat das Betriebsratsmitglied durch die Erbringung von Betriebsratstätigkeit seine vertraglich geschuldete Arbeitszeit im Bezugszeitraum überschritten. Dann ist die Betriebsratstätigkeit insoweit als "außerhalb der Arbeitszeit" iSv. § 37 Abs. 3BetrVG erbracht anzusehen.
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