BFH - Beschluss vom 05.01.2012
V B 60/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2012, 136
BFH/NV 2012, 754
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 06.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 17/10

Anforderungen an die Rüge von Willkür bei einer Beweiswürdigung i.R.d. Zulassung der Revision; Fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung als sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

BFH, Beschluss vom 05.01.2012 - Aktenzeichen V B 60/11

DRsp Nr. 2012/6100

Anforderungen an die Rüge von Willkür bei einer Beweiswürdigung i.R.d. Zulassung der Revision; Fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung als sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

NV: Für einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordert, kommen nur offensichtliche materielle oder formelle Fehler des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Aus der von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gerügten fehlerhaften Tatsachen- und Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) ergibt sich kein sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) erfordert.