Finanzgericht Rheinland-Pfalz, vom 16.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2537/09
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Bewertung eines Grundstücks im finanzgerichtlichen Verfahren
BFH, Beschluss vom 07.01.2015 - Aktenzeichen I B 42/13
DRsp Nr. 2015/10912
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Bewertung eines Grundstücks im finanzgerichtlichen Verfahren
1. NV: Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.2. NV: Ist die Bewertung eines Grundstücks streitig, so ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1FGO das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen. Hiervon kann es nur dann absehen, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.3. NV: Ein Gutachten, das das FA im Verwaltungsverfahren eingeholt hat, ist im finanzgerichtlichen Verfahren als Privatgutachten zu behandeln.
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