Der Beschluss des Grundbuchamts vom 1. August 2016 wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Beteiligten zu 2 und 3 an Stelle der Beteiligten zu 1 als Eigentümer zu je ½ im Wohnungsgrundbuch von Zehlendorf Blatt 2## einzutragen und die zu ihren Gunsten in Abt. II lfd. Nr. 10 eingetragene Vormerkung zu löschen.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|