Die Beschwerde des Antragstellers vom 11.2.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 7.1.2016, erlassen am 8.1.2016 (43 VR 5588) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt der Antragsteller.
Auf der Mitgliederversammlung des Antragstellers vom 25.5.2015 wurde eine Reihe von Änderungen der Satzung beschlossen. Unter anderem wurde die Bestimmung des § 6 Nr. 1 der Satzung betreffend die Jahresversammlung geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Bestimmung lautete:
"Die Jahresversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Der Vorstand lädt dazu mindestens 14 Wochen vorher die Mitglieder unter Beifügung eines Tagesordnungsvorschlages ein.."
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