OLG Köln - Beschluss vom 20.04.2016
2 Wx 54/16
Normen:
BGB § 58 Nr. 4;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 08.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 43 VR 5588

Anforderungen an die Satzung eines eingetragenen Vereins hinsichtlich der Form der Einladung zur Mitgliederversammlung

OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 2 Wx 54/16

DRsp Nr. 2017/17187

Anforderungen an die Satzung eines eingetragenen Vereins hinsichtlich der Form der Einladung zur Mitgliederversammlung

Die zumindest alternative Zulassung der Veröffentlichung der Einladung eines eingetragenen Vereins zu seiner Mitgliederversammlung auf der Internetseite des Vereins entspricht nicht den Anforderungen, da nicht auszuschließen ist, dass die Mitglieder gezwungen werden, über einen längeren Zeitraum regelmäßig im Internet zu überprüfen, ob und wann eine Versammlung einberufen wird und im Übrigen auch nicht sichergestellt ist, dass sämtliche Vereinsmitglieder einen Internetzugang haben.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 11.2.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 7.1.2016, erlassen am 8.1.2016 (43 VR 5588) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt der Antragsteller.

Normenkette:

BGB § 58 Nr. 4;

Gründe

Auf der Mitgliederversammlung des Antragstellers vom 25.5.2015 wurde eine Reihe von Änderungen der Satzung beschlossen. Unter anderem wurde die Bestimmung des § 6 Nr. 1 der Satzung betreffend die Jahresversammlung geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Bestimmung lautete:

"Die Jahresversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Der Vorstand lädt dazu mindestens 14 Wochen vorher die Mitglieder unter Beifügung eines Tagesordnungsvorschlages ein.."