FG München - Beschluss vom 27.08.2018
7 V 1846/18

Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts

FG München, Beschluss vom 27.08.2018 - Aktenzeichen 7 V 1846/18

DRsp Nr. 2019/391

Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts

Tenor

1.

Die Bescheide vom 6. November 2017 zur Körperschaftsteuer 2011 bis 2015 werden in Höhe von 54.529 € (2011), 32.185 € (2012), 43.207 € (2013), 45.000 € (2014) und 45.000 € (2015) und zum Gewerbesteuermessbetrag 2011 bis 2015 in Höhe von 12.722 € (2011), 7.507 € (2012), 10.080 € (2013), 10.500 € (2014) und 10.500 € (2015) für die Dauer der Rechtshängigkeit des Hauptsacheverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt. Die Aussetzung der Vollziehung entfällt rückwirkend, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung dieses Beschlusses eine Sicherheit im Höhe von 271.230 € geleistet wird.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Gründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung nach Durchführung einer Steuerfahndungsprüfung. Die Antragstellerin wurde am 1. Dezember 2010 gegründet. Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist der Betrieb gastronomischer Betriebe auf verschiedenen Volksfesten.