Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 4. Kammer - vom 19. Juli 2021 geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin, weil auch der angefochtene Streitwertbeschluss eine Einzelrichterentscheidung ist (§ 66 Abs. 6 Satz 1, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) und Gründe für eine Übertragung der Rechtssache auf den Senat nicht ersichtlich sind.
1. Die Beschwerde ist zulässig.
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