OLG Saarbrücken - Urteil vom 06.07.2016
1 U 87/14
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 232/12

Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen 1 U 87/14

DRsp Nr. 2017/11759

Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

Bei einer zum Nachteil für die Gesundheit des Patienten geänderten Diagnoselage ist der Arzt zu einer ergänzenden, die neue Lage berücksichtigenden, therapeutischen Sicherungsaufklärung verpflichtet.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Mai 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 16 O 232/12, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist, ebenso wie das angegriffene Urteil, vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin macht Ansprüche aus einem behaupteten ärztlichen Fehlverhalten geltend.