I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten durch das angefochtene Urteil der Steuerhehlerei für schuldig befunden und ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Nach den Urteilsfeststellungen hielt der Angeklagte am 15. März 2006 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes am Backofenweg in Hohen Neuendorf unter seiner Kleidung 1040 Stück unverzollter und unversteuerter Zigaretten der Marke "Pall Mall" ukrainischer Herkunft bereit, die zum Weiterverkauf bestimmt waren.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, der die Verletzung des materiellen Rechts rügt.
II.
Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Neuruppin.
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