Die Beschwerden der betroffenen Gesellschaft vom 17. Februar 2023 (Bl. 6 d. A.) und 2. März 2023 (Bl. 14 d. A.) gegen das Anschreiben und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Hannover vom 14. und 22. Februar 2023 (Bl. 5 und 13 d. A.) werden zurückgewiesen.
Die betroffene Gesellschaft hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 € festgesetzt (§ 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GNotKG).
I.
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