LAG Köln - Beschluss vom 02.06.2017
4 TaBV 71/16
Normen:
AktG § 18 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 14
LAGE AktG § 18 Nr. 1
LAGE BetrVG 2001 § 54 Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 34/16

Anforderungen an die Widerlegung der Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG

LAG Köln, Beschluss vom 02.06.2017 - Aktenzeichen 4 TaBV 71/16

DRsp Nr. 2017/9583

Anforderungen an die Widerlegung der Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG

Um die Vermutung des § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG zu widerlegen, ist der Nachweis erforderlich, dass trotz eines beherrschenden Einflusses keine Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung besteht. Dazu muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass die Unternehmensentscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden (Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 -, Rn. 52, [...]).