Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17.12.2018 wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.624,72 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 9.10.2018 zu zahlen.
2. 3. II. III. IV. V.
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