LG Hildesheim, vom 08.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 196/19
Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw-KaufsVoraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion der Verwendung der MusterbelehrungRückabwicklung des Vertrages nach wirksamem Widerruf
OLG Celle, Urteil vom 13.01.2021 - Aktenzeichen 3 U 47/20
DRsp Nr. 2021/3401
Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw-KaufsVoraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion der Verwendung der MusterbelehrungRückabwicklung des Vertrages nach wirksamem Widerruf
1. Der Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 3 EGBGB tritt ein, wenn die Bank als Darlehensgeberin in der Widerrufsinformation über einen tatsächlich nicht abgeschlossenen verbundenen Vertrag belehrt.2. Zum Rechtsmissbrauch, wenn sich der Darlehensnehmer in diesem Fall auf das Fehlen des Musterschutzes beruft (hier verneint).3. Zur Rückabwicklung eines wirksam widerrufenen Darlehensvertrags, der zur Finanzierung eines KFZ-Kaufvertrags abgeschlossen wurde, insbesondere zur Vorleistungspflicht nach § 322 Abs. 2BGB und zum Annahmeverzug nach § 295BGB.4. Der Darlehensgeberin steht grundsätzlich ein Wertersatzanspruch zu, den sie im Wege des Feststellungsantrags geltend machen kann.
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