BFH - Beschluss vom 30.09.2010
VII B 21/10
Normen:
AO § 169 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
FG München, vom 11.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3662/06

Anforderungen an die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

BFH, Beschluss vom 30.09.2010 - Aktenzeichen VII B 21/10

DRsp Nr. 2010/23463

Anforderungen an die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

NV: Beabsichtigt ein Steuerlagerinhaber, unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union auszuführen, ist davon auszugehen, dass das hierfür erforderliche Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist, auch wenn die Begleitpapiere zu einem späteren Zeitpunkt während des Transports ausgetauscht und die Waren tatsächlich nicht ausgeführt, sondern in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 2 S. 3;

Gründe

I.