FG Düsseldorf - Urteil vom 11.05.2022
2 K 3400/18 G
Normen:
GewStG § 28;

Anforderungen an die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2022 - Aktenzeichen 2 K 3400/18 G

DRsp Nr. 2022/9727

Anforderungen an die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Tenor

Der Bescheid für 2009 über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags der Beigeladenen zu 2. vom 08.08.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.11.2018 wird dahingehend abgeändert, dass die Anteile der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. an dem Gewerbesteuermessbetrag für 2009 in Höhe von 5.729 EUR wie folgt festgesetzt werden:

Klägerin 974,81 EUR
Beigeladene zu 1. 4.754,19 EUR

Die Bescheide für 2010 und 2011 über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags der Beigeladenen zu 2. vom 08.08.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.11.2018 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70%, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

GewStG § 28;

Tatbestand