Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.219,38 Euro festgesetzt.
Der am 13. April 2018 fristgerecht gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2018 ist unzulässig und daher zu verwerfen, weil er nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des §
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2018 wurde dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin laut Empfangsbekenntnis am 15. März 2018 zugestellt (§
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|