BFH - Beschluss vom 23.04.2009
IX B 8/09
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 622/07

Anforderungen an die Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Beschluss vom 23.04.2009 - Aktenzeichen IX B 8/09

DRsp Nr. 2009/15249

Anforderungen an die Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit im finanzgerichtlichen Verfahren

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe:

Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unzulässig. Sie ist nicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hinreichend begründet worden.

Soweit die Klägerin eine Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) begehrt, wäre es erforderlich gewesen, einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und etwaigen Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen; hieran fehlt es im Streitfall.