Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.03.2014, Az. 14 HK
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesen Urteilen jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 300.000,00 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Kaufpreises.
1. 2. 1. 2.
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