BFH - Beschluss vom 15.02.2011
VI R 69/10
Normen:
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 7 S. 2; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 05.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2623/08

Anforderungen an eine wirksame Postausgangskontrolle eines Finanzamtes i.R.d. Einreichung einer Revisionsbegründungsfrist

BFH, Beschluss vom 15.02.2011 - Aktenzeichen VI R 69/10

DRsp Nr. 2011/5956

Anforderungen an eine wirksame Postausgangskontrolle eines Finanzamtes i.R.d. Einreichung einer Revisionsbegründungsfrist

1. NV: Versäumt das FA die Revisionsbegründungsfrist wegen des Verschuldens eines Beamten der OFD beim Weiterleiten des Schriftsatzes an den BFH, so handelt es sich grundsätzlich um eigenes Organisationsverschulden des FA. 2. NV: Wird ein Revisionsschriftsatz des FA durch einen dafür zuständigen und zum Richteramt befähigten Beamten der OFD geprüft, so ist dessen Verschulden an der Fristversäumung, wozu auch ein Organisationsverschulden gehört, dem FA zuzurechnen.

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 7 S. 2; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2;

Gründe

I.