Die Vollziehung der Änderungsbescheide vom 22.06.2020 betreffend die Steuerentlastungen gem. §
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Der Antrag der Antragstellerin, die Zuziehung der Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.
I.
Streitig sind Steuerentlastungen nach §
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