FG Hessen - Urteil vom 10.02.2011
3 K 1679/10
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4;

Anforderungen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises zur privaten Kfz-Nutzung des betrieblichen Pkws; Private Kfz-Nutzung; Betrieblicher PKW; 1%-Regelung; Anscheinsbeweis; Erschütterung

FG Hessen, Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 3 K 1679/10

DRsp Nr. 2011/7777

Anforderungen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises zur privaten Kfz-Nutzung des betrieblichen Pkws; Private Kfz-Nutzung; Betrieblicher PKW; 1%-Regelung; Anscheinsbeweis; Erschütterung

1. Der auf Erfahrungssätzen beruhende Anscheinsbeweis, dass die mögliche private Mitbenutzung eines betrieblichen Pkws auch tatsächlich erfolgt, wird entkräftet oder erschüttert, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt. 2. Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bedarf es nicht notwendig der Vorlage von Unterlagen, aus denen sich der betriebliche Zweck jeder Fahrt sowie der Kilometerstand ergeben. 3. Eine detaillierte in sich schlüssige Schilderung, wie Privatfahrten vorgenommen werden, kann zur Erschütterung des Anscheinsbeweises zumindest dann ausreichen, wenn ein weiterer Pkw zur Verfügung steht und die Gesamtlaufleistung des betrieblichen Pkws der durchschnittlichen betrieblichen Nutzung entspricht.

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 25.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2010 wird geändert und die Einkommensteuer 2008 auf ... € festgesetzt.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.