Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die von der Klägerin als Zeitungszustellerin zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Oktober 2018.
Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem April 2006 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 27.04.2006.
1. 2.
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