LAG Köln - Urteil vom 05.01.2022
5 Sa 121/21
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8536/19

Angemessener Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

LAG Köln, Urteil vom 05.01.2022 - Aktenzeichen 5 Sa 121/21

DRsp Nr. 2022/15215

Angemessener Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

Die Rechtsgrundlage für einen "angemessenen Ausgleich für Dauernachtarbeit" in § 6 Abs. 5 ArbZG ist durch die jeweiligen Umstände des Einzelfalls auszufüllen. Für das Austragen von Zeitungen in Dauernachtarbeit ist ein Ausgleich durch einen Zuschlag von 30 % auf das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig angemessen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.09.2020 - 6 Ca 8536/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe angemessener Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG.

Die Beklagte gehört zum Verlagskonzern D . Sie betreibt die Zustellung der Zeitungstitel des Medienhauses die D R an Abonnenten. Sie beschäftigte rund 1050 Zusteller; ein Betriebsrat ist gebildet