Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg -
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie folgende Bruttobeträge übersteigt:
Zu Ziff. 1. 28,93 €
Zu Ziff. 2.100,42 €
Zu Ziff. 3. 92,65 €
Zu Ziff. 4. 90,35 €
Zu Ziff. 5. 93,96 €
Zu Ziff. 6. 90,15 €
Zu Ziff. 7.100,31 €.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin1/2, die Beklagte 1/2.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen, für die Klägerin nur bezüglich der Bemessung der Höhe des Nachtzuschlages.
Die Parteien streiten um die Höhe des von der Beklagten zu zahlenden gesetzlichen Nachtzuschlages.
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