Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Die Klägerin begehrt eine höhere Erstattung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ihre Tätigkeit als selbstständige Tagesmutter.
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